Unter gewerblicher Nutzung von Bodenbelägen wird die Nutzung in Büros, Praxen, Schulen, Gastronomiebetrieben und anderen nicht privaten Räumen verstanden. Ob Vinylboden, Designboden und Laminat für die gewerbliche Nutzung geeignet ist, lässt sich von der Nutzungsklasse ableiten. In befahrenen Lagerhallen müssen spezielle Industrieböden verlegt werden, wohingegen in nicht industriellen Gewerberäumen ähnliche Böden wie im privaten Wohnraum eingesetzt werden können.
Welcher Bodenbelag sich für welche Institution eignet, lässt sich wie die Eignung von Bodenbelägen für private Räume nicht allgemein beantworten. Die Wahl des passenden Belags ist vor allem von den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen wie Beständigkeit, Preis und Optik abhängig. Ebenso können gesetzliche Vorschriften wie Angaben zum Brandverhalten die Wahl beeinflussen. Bodenbeläge zur schwimmenden Verlegung bieten den Vorteil, dass sie nach Beendigung des Mietverhältnisses rückstandslos entfernt werden können.
Auswahlkriterien für Bodenbeläge im Gewerberaum
Die Bodenbeläge bieten unterschiedliche Vorteile und Nachteile, die vor der Verlegung in gewerblichen Räumen abgewogen werden sollten. Die Wohngesundheit spielt nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Sektor eine zunehmend wichtige Rolle. Neben dem Bodenbelag können auch der verwendete Kleber oder Wechselwirkungen zwischen Bodenbelag und Reinigungsmitteln Einfluss auf die Wohngesundheit nehmen. Vinylboden, Designboden und Laminat lassen sich durch die Nutzungsklasse einteilen. Für die gewerbliche Nutzung sind die Nutzungsklassen 31, 32 und 33 von Bedeutung. Bodenbeläge mit der Nutzungsklasse 31 sind für Räume mit geringer Frequentierung geeignet, zu diesen zählen unter anderem kleine Büroräume oder Hotelzimmer. Der Belag mit Nutzungsklasse 32 wird bei Räumen mit mittlerer Belastung eingesetzt. Die mittlere Nutzungsklasse ist für kleine Ladengeschäfte, Bars, Wartezimmer und Büros optimal einsetzbar. Viel frequentierte Geschäfte, Restaurants oder Foyers sollten mit einem Bodenbelag mit der Nutzungsklasse 33 ausgestattet werden. Der Einsatz einer höheren Nutzungsklasse ist immer möglich und ist bei geringem Preisunterschied von daher auf jeden Fall ratsam. Soll der Bodenbelag in Büroräumen eingesetzt werden, sollte die Stuhlrolleneignung berücksichtigt werden.