Barrierefreies Bauen und Wohnen erlangt zunehmend an Bedeutung. Sowohl für alte Menschen als auch Personen mit Behinderungen müssen Räume barrierefrei gestaltet werden. Allerdings profitieren alle Menschen von der Barrierefreiheit so auch Personen, die vorübergehend auf eine Gehhilfe angewiesen sind oder die einen Kinderwagen mit sich führen. Zimmertüren sowie Eingangstüren und Haustüren müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.
Unterschied rollstuhlgerechte und barrierefreie Türen
In der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen werden die Anforderungen an barrierefreie Türen festgehalten. Sie gibt sowohl über öffentliches als auch privates Bauen Auskunft. Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefreien Wohnungen und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Während alle rollstuhlgerechten Räume auch barrierefrei sind, sind nicht alle barrierefreien Wohnungen mit dem Rollstuhl nutzbar. Für die Nutzung mit dem Rollstuhl müssen andere Anforderungen erfüllt werden, etwa breitere Durchgänge oder größere Bewegungsflächen. Soll der eigene Wohnraum barrierefrei gestaltet werden, sollten Sie die Ausstattungsmerkmale wählen, die Ihren Ansprüchen gerecht werden. Die Einhaltung aller Kriterien ist vor allem für den Verkauf der Wohnung als barrierefrei von Bedeutung.