Loading.. Ihr Warenkorb wird aktualisiert…

Erfolg Der Artikel wurde in den Warenkorb gelegt.

Wiki-Wissen: Barrierefreie Türen

Barrierefreies Bauen und Wohnen erlangt zunehmend an Bedeutung. Sowohl für alte Menschen als auch Personen mit Behinderungen müssen Räume barrierefrei gestaltet werden. Allerdings profitieren alle Menschen von der Barrierefreiheit so auch Personen, die vorübergehend auf eine Gehhilfe angewiesen sind oder die einen Kinderwagen mit sich führen. Zimmertüren sowie Eingangstüren und Haustüren müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.


Hier Schiebetüren entdecken!


Unterschied rollstuhlgerechte und barrierefreie Türen

In der DIN 18040 – Norm Barrierefreies Bauen werden die Anforderungen an barrierefreie Türen festgehalten. Sie gibt sowohl über öffentliches als auch privates Bauen Auskunft. Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen barrierefreien Wohnungen und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Während alle rollstuhlgerechten Räume auch barrierefrei sind, sind nicht alle barrierefreien Wohnungen mit dem Rollstuhl nutzbar. Für die Nutzung mit dem Rollstuhl müssen andere Anforderungen erfüllt werden, etwa breitere Durchgänge oder größere Bewegungsflächen. Soll der eigene Wohnraum barrierefrei gestaltet werden, sollten Sie die Ausstattungsmerkmale wählen, die Ihren Ansprüchen gerecht werden. Die Einhaltung aller Kriterien ist vor allem für den Verkauf der Wohnung als barrierefrei von Bedeutung.

Welche Eigenschaften haben barrierefreie Zimmertüren?

Barrierefreie Türen müssen breit und schwellenlos sein. Die Tür muss ohne großen Kraftaufwand auch von älteren Menschen und Kindern bedienbar sein. Insbesondere Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind oft schwer zu bedienen. Die Badezimmertür darf sich nicht nach innen öffnen. Im Falle eines Unfalls kann andernfalls die gestürzte Person die Tür blockieren.

Eine lichte Breite von 80 cm für den privaten Wohnbereich wird in der DIN-Norm als barrierefrei definiert. Für das öffentliche Bauen ist eine Breite von 90 cm vorgeschrieben. Soll der Wohnraum mit dem Rollstuhl befahrbar sein, muss ebenfalls eine Türbreite von mindestens 90 cm eingeplant werden. Nur mit einer ausreichenden Breite passen manuell bedienter Rollstuhl und Hände problemlos durch den Durchgang. Die Höhe der Tür muss mindestens 205 cm betragen.

Schwellen stellen eine Barriere dar und dürfen lediglich dort verbaut werden, wo sie technisch unbedingt notwendig sind. Erforderliche Schwellen dürfen nicht höher als 2 cm sein.

Für die Nutzung mit dem Rollstuhl muss eine ausreichende Bewegungsfläche zum Rangieren eingeplant werden. Diese ist für das Öffnen und Schließen der Tür notwendig. Die Bewegungsfläche vor einer Drehtür muss größer sein als vor der platzsparenden Schiebetür, denn für das Öffnen der Schiebetür wird kein Schwenkbereich benötigt.

Damit die Zimmertür vom Rollstuhl aus bedient werden kann, muss der Griff in der entsprechenden Höhe angebracht werden. Der Türdrücker wird 85 cm über der Oberkante des Fertigfußbodens (OFF) montiert. Ist eine Nutzung mit Rollstuhl nicht vorgesehen, kann im privaten Wohnraum der Griff in der üblichen Höhe von 105 cm angebracht werden. Dies ist für größere Menschen deutlich komfortabler.

Eine gut konzipierte Farbgestaltung kann Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen helfen sich zu orientieren. Große Glasflächen wie beispielsweise Glastüren müssen gekennzeichnet werden, um Unfälle zu vermeiden. Farbkontraste sorgen dafür, dass die Tür auch von Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit wahrgenommen wird. Hierfür kann eine helle Tür in einer dunklen Zarge verbaut werden.

  • Wohnungen: mind. 80 cm Türbreite und 205 cm Türhöhe gelten als barrierefrei
  • Wohnungen: mind. 90 cm Türbreite und 205 cm Türhöhe sind für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Verzicht auf Schwellen
  • einfache Bedienbarkeit und Türgriffe auf angemessener Höhe
  • Kennzeichnungen durch Farbkontraste für Menschen mit Seheinschränkungen


Barrierefreie Wohnungseingangstüren und Haustüren

Der Eingangsbereich muss ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. Besonders wichtig ist es, dass Flucht- und Rettungswege barrierefrei sind. Im Gefahrenfall müssen alle Menschen das Gebäude problemlos verlassen können. Im Bereich der Haustür ist es häufig schwierig, auf eine Schwelle zu verzichten, denn diese schützt zugleich vor Schlagregen. Rinnen können hier Abhilfe schaffen. Absenkbare Dichtungen ermöglichen ebenfalls ohne Schwelle zu bauen.

Wird ein Türspion verbaut, sollte er in einer Höhe von 120 cm angebracht werden, um auch für Menschen im Rollstuhl nutzbar zu sein. Es ist möglich, zwei Türspione in unterschiedlicher Höhe anzubringen. Eine Alternative ist der digitale Türspion, der den Bereich vor der Tür auf einen Monitor überträgt.

Der Zugang zur Eingangstür muss ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. Rampen oder Lifts vereinfachen den Zugang an Stellen, die ohne Treppen nicht auskommen.

#
A
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z

War der Artikel hilfreich?