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Alle Brandschutztüren und Brandschutzzargen bei DEINE TÜR besitzen hochwertige Fachhandelsqualität nach europäischen Qualitätsnormen und werden von führenden Markenherstellern in Türen- und Zargenwerken in Deutschland hergestellt. Bei Kauf vom kompletten Brandschutz-Element erhalten sie ein bauliches Prüfzeugnis.
Made in Germany
Alle Produkte bei DEINE TÜR besitzen Fachhandelsqualität und werden in Türen- und Zargenwerken in Deutschland gefertigt.
direkt vom Hersteller
Als Hersteller hochwertiger Massivholztüren arbeiten wir von DEINE TÜR ausschließlich mit führenden Markenherstellern aus Deutschland zusammen – und das zum besten Preis für Sie!
Brandschutztüren sind elementarer Bestandteil von Gebäuden und zuverlässige Funktionstüren. Als Feuerabschluss sind Brandschutztüren dazu bestimmt, den Durchtritt von Feuer zu verhindern. In Kombination mit einer Rauchschutzfunktion (RS) sind Brandschutztüren T30-RS aus
Mehrfamilienhäusern nicht mehr wegzudenken. Ene große Auswahl der hochwertigen Innentüren finden Sie bei DEINE TÜR zum fairen Preis.
Feuerhemmende Türen mit rauchhemmenden Eigenschaften müssen meist in langen Fluren, Treppenhäusern und an Fluchtwegen verbaut werden.
In Gebäuden mit besonders schutzbedürftigen Menschen und
einer hohen Besucherfrequenz wird besonderer Wert auf Brandschutztüren gelegt. Dazu zählen u.a.:
Hotels und Herbergen
Kindergärten
Krankenhäuser und Altenheime
Verwaltungsgebäude, Banken und Bürogebäude
Universitäten und Schulen
Mehrfamilienhäuser
Die Notwendigkeit zum Einbau einer Feuerschutztür ist in Deutschland bundeslandspezifisch, in den
Landesbauverordnungen und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.
Jede Brandschutztür wird fremd überwacht hergestellt, normiert und zertifiziert. Nur dadurch ist der Schutz im Brandfall gewährleistet!
Welche Norm ist gültig? Schon seit 2016: DIN EN 16034
Die Koexistenzphase von EN 16034 und alter DIN 4102 begann am 01.09.2016. Seitdem können Produkte auch mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Voraussichtlich ab dem 01.11.2022 dürfen nur noch Brandschutztüren nach neuer EN 16034 mit CE Zeichen in Verkehr gebracht werden.
Hintergrund: Seit 01. Dezember 2015 gilt eine neue Europäische Norm (DIN EN 16034), welche die alte Deutsche Norm DIN 4102 ersetzt.
Für eine Übergangsphase sind geprüfte und zertifizierte T30 Brandschutzelemente nach DIN 4102 weiterhin zulässig.
Endlich wird Vergleichbarkeit von Brandschutztüren auch im europäischen Binnenmarkt gewährleistet. Dazu wurden die Grundlagen (Normen und bautechnische Regeln) des Brandschutzes nicht nur harmonisiert, sondern zusätzlich verschärft.
Die Koexistenzphase von Produkten der alten DIN 4102 und neuer EN 16034 begann erst am 01.09.2016. Ein Inverkehrbringen von Brandschutzelementen mit Klassifizierung nach EN 16034 und CE-Kennzeichnung war vor dem 01.09.2016 nicht möglich!
Demnach müssen Brandschutz- und Rauchschutztüren nach der neuen Norm, das europaweit anerkannte "CE" Konformitätszeichen tragen.
Durch die europäischen Normen wurden die Anforderungen an Brandschutztüren und deren Prüfung noch einmal deutlich verschärft (z.B. veränderte Temperaturmessfühler und erhöhte Druckverhältnisse in der Brandkammer). Hierdurch wird die Brandschutztür bei der Brandprüfung sehr viel stärker belastet als bei der Prüfung nach alter Norm DIN 4102-5.
Der Name „Feuerschutz“ steht für die Eigenschaften einer Tür, sowohl den Raumabschluss als auch die Wärmedämmung für einen bestimmten Zeitraum zu sichern und so vor Feuer zu schützen.
Die Klassifizierung von Feuerschutztüren nach der neuen DIN EN 16034 wird im Folgenden kurz erläutert am Beispiel
EI
2
-30-S
200
-C5
Abkürzung/ Zeichen
Bedeutung
Erläuterung
E
Raumabschluss
Verhinderung der Flammenausbreitung
I
Wärmedämmung
Beschreibt die Fähigkeit des Feuerschutzelementes die Temperatur an der
Oberfläche der Tür auf der feuerabgewandten Seite an bestimmten Messstellen gegenüber der
Anfangstemperatur zu begrenzen.
1/2
Index der Wärmedämmung
2 = Messbereich der Wärmeisolation in 100mm vom Türrand, 1 = Messbereich der Wärmeisolation
in 25mm vom Türrand
30/60/90/120
Feuerwider- standsdauer
Zeitraum in Minuten in dem das Brandschutzelement den Flammendurchtritt
verhindert. Dies wird durch Beobachtung während der Prüfung, Anhalten von leicht entzündlichen Wattebäuschen
und Einführen von genormten Spaltlehren bei Verformung des Türflügels kontrolliert.
S
Rauchschutzfunktion
Verhinderung von Rauchdurchtritt bei bis zu 50 Pa Luftdruck (bis auf eine zugelassene
Leckrate)
200
Rauchschutzfunktion
Die Zahl „200“ beschreibt die Prüfung sowohl bei Raumtemperatur und bei 200°C in der
Prüfkammer. Das Türelement ist zwingend mit einer vierseitigen Dichtung auszustatten (z.B. unten
Bodendichtung).
C
Selbstschliess- vermögen
Die Selbstschließung ist die Fähigkeit einer geöffneten Tür vollständig, selbsttätig durch
gespeicherte Energie zu schließen. Dies wird durch einen Obentürschließer erreicht. Die
Selbstschließung darf auch durch elektrischen Strom erfolgen, wenn dieser für den Fall eines Stromausfalls
durch gespeicherte Energie abgesichert ist.
0/1/2/3/4/5
Dauerhaftigkeit der Selbstschließung
In der neuen Norm EN 16034 ist sicherzustellen, dass die Selbstschließfunktion
dauerhaft funktionstüchtig bleibt. Dies muss Prüfstand durch einen Schließtest nachgewiesen
werden. Je nach erreichter Zyklenzahl in eine Nutzungskategorie eingeordnet. Die Zahl 5
bedeutet in der EN 16034 Typenbezeichnung einer Brandschutztür das Erreichen von 200.000
Schliess-Zyklen.
Die folgenden Bezeichnungen für Brandschutztüren / Feuerhemmende Türen kommen in Deutschland zum Einsatz:
EI230-C5 (feuerhemmend)
EI260-C5 (hoch-feuerhemmend)
EI290-C5 (feuerbeständig)
EI2120-C5 (hoch-feuerbeständig)
Die Klassifizierung für Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion lautet:
EI230-S200-C5 (feuerhemmend)
EI260- S200-C5 (hoch-feuerhemmend)
EI290- S200-C5 (feuerbeständig)
EI2120- S200-C5 (hoch-feuerbeständig)
Unter „Fähigkeit zur Freigabe“ eines Brandschutzelementes ist gemeint, dass eine Feststellanlage, den
Türflügel im Brandfall zur Selbstschließung freigibt. Die Klassifikation der Brandschutztür dazu lautet
„freigegeben“. Die Eigenschaften „Fähigkeit zur Freigabe“ und „Dauerhaftigkeit der Fähigkeit zur Freigabe“ sind
dementsprechend nur bei einer Feststellanlage zu deklarieren. Die Eigenschaft „Dauerhaftigkeit der
Selbstschließung gegenüber Alterung (Korrosion)“ ist immer zu deklarieren.
Insbesondere in der Kennzeichnung gibt es wesentliche Unterschiede
zwischen der alten Brandschutztüren-Norm DIN 4102 und der neuen EN 16034. Brandschutztüren geprüft nach der
neuen Norm erhalten ein europaweit gültiges CE-Zeichen. Neben dem Kennzeichnungsschild mit dem
CE-Zeichen ist ein weiteres Kennzeichnungsschild erforderlich, auf dem folgende Angaben enthalten sein müssen:
Hersteller, Produkttyp und / oder -bezeichnung, Serien- oder Referenznummer des Produktes, Feuerwiderstand- und / oder
Rauchschutzklassifizierung und / oder Klassifizierung der Selbstschließung. Außerdem ist eine Leistungserklärung
auszuhändigen.
Die Einführung von Verordnungen und Richtlinien ist Sache der einzelnen Bundesländer, d.h.
die Notwendigkeit zur Brandschutztür ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Die Brandschutztüren, geprüft nach DIN 4102, erhalten ein "T" für Türen als
Bauteilekennung.
Je nachdem, wie lang die Brandschutztür einem Brand für einen definierten Zeitraum einen Widerstand in
Minuten entgegensetzen kann, werden sie durch die Feuerwiderstandsdauer klassifiziert
(z.B. "30" für 30 Minuten). Daraus ergibt sich die Brandschutztür T 30
Richtlinien zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutztür
In Bezug auf die Einsetzbarkeit von T30 Türen bezieht sich die jeweilige Landesbauordnung in Deutschland auf die
Bauregelliste des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Dort sind Brandschutztüren mit einer "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung" aufgenommen. Sie ist
vom Hersteller durch das Anbringen des amtlichen Kennzeichnungsschildes und durch die
unaufgeforderte Vorlage des Bescheides über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen.
Die
Antragstellung erfolgt durch den Hersteller nach Bestehen der erforderlichen Prüfungen durch sachverständige Stellen
(Prüfinstitut). Der Hersteller muss außerdem vertraglich sicherstellen und nachweisen, dass die Produktion im
Hinblick auf gleichbleibender Qualität und Einhaltung der Zulassungsbestimmungen fremd-überwacht wird.
Die Prüfkriterien für das Erreichen der bauaufsichtlichen Zulassung für eine Brandschutztür können wie folgt
zusammengefasst werden:
bestandene Brandprüfungen gemäß ETK nach DIN 4102 Teil 5
Raumabschließende Wirkung der Feuerschutztür
Durchgang des Feuers muss verhindert werden
Standfestigkeit des Feuerschutzabschlusses
Temperaturerhöhung auf der dem Brand abgewandten Seite
Darüber hinaus ist eine Dauerfunktionsprüfung durchzuführen. Diese verlangt 200.000 Öffnungszyklen, bei denen
Türblatt, Zarge und Beschlagsteile als Einheit geprüft werden.
Die
Brandschutztüren-Prüfung nach DIN 4102 ähnelt der Prüfung nach der neuen Europäischen Norm EN 16034. Die neue
Norm ist in der Prüfungsdurchführung jedoch wesentlich härter.
Das Brandschutzelement
wird immer in seiner Gesamtheit geprüft. D.h. Türzarge, Türblatt und die für die Funktion
erforderlichen Beschläge bilden die komplette Liefereinheit, damit auch ein zertifizierter Schutz mit Kennzeichnung
ausgewiesen werden kann. Zum Element zählt je nach Zulassung meistens auch die selbstschließende Funktion durch
geprüfte Obentürschließer, Feststellanlagen und geprüfte Schlösser und Drücker. Insbesondere Drücker können
ausgetauscht werden. Die neuen Türdrücker müssen jedoch die gleichen Standards erfüllen.
Das Brandschutzelement wird vom Hersteller durch ein Kennzeichnungsschild (an der Bandkante des Türblattes) und durch
die Vorlage eines Zulassungsbescheides nachgewiesen. Der Hersteller bescheinigt damit die zulassungsgerechte
Ausführung des Elementes durch Eigen- und Fremdüberwachung.
Besonders wichtig ist auch die in der Zulassung genannte Montage und Kombinationsmöglichkeit mit
Wandarten und auch Brandschutzverglasungen. Dies muss unbedingt beachtet werden, damit
einer Abnahme nichts mehr im Wege steht.
T 30-Feuerschutzabschlüssen keine EI2 30 C5
Sa-Feuerschutzabschlüsse und umgekehrt. T 30-Feuerschutzabschlüsse sind feuerhemmende Türen mit einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis, EI2 30 C5 Sa-Feuerschutzabschlüsse sind
feuerhemmende Türen, die mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise
in der Produktbeschreibung. Über die Filter können Sie ebenfalls die
Produktanzeigen entsprechend einschränken.
T30 RS - Brandschutztüren mit Rauchschutz online bestellen
Die größte Gefahr geht im Brandfall vom Rauch aus, der sich in wenigen Sekunden ausbreitet. Schon
wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich. Durch Rauch- und Brandgase entstehen in Sekunden
lebensbedrohliche Umstände von Panikbildung durch Sichtbehinderung, bis hin zu Sauerstoffmangel und
Toxizität mit unmittelbarer Todesfolge.
Deshalb wird für viele Brandschutzabschlüsse eine zusätzliche
Rauchschutzfunktion gefordert, die den Rauchdurchtritt verhindern oder zumindest mindern.
In Deutschland sterben 95 Prozent der Brandtoten durch die Folgen der Rauchentwicklung.
Deshalb: Feuerhemmende Türen mit Rauchschutz-Funktion!
In Deutschland sind die Prüf- und Zulassungskriterien
in DIN 18095 geregelt, die in allen Bundesländern in den entsprechenden Landesbauordnungen
eingeführt ist. Damit sind „rauchdichte“ Türen zugelassene Elemente, für die ein Prüfzeugnis nach DIN 18095 bei der
Bauabnahme vorzulegen ist.
Der Rauchschutz nach neuer DIN EN 16034 ist auch direkt dort erfasst und wird durch die Kürzel S 200 gekennzeichnet.
Die Rauchschutz-Funktion können Sie zu jeder auf DEINE TÜR gelisteten Brandschutztür einfach dazu konfigurieren.